Die Gesetzeslage: Religion ist ein Pflichtgegenstand.

An unserer Schule wird Religionsunterricht angeboten für

  • Römisch - katholisch
  • Evangelisch
  • Islamisch
  • Orthodox
  • Freikirchen in Österreich

Kinder dieser Glaubensrichtungen sind daher zum Religionsunterricht verpflichtet, außer sie werden von ihren Eltern vom Religionsunterricht abgemeldet.

Die Abmeldung muss aber am Schulanfang in der 1. Schulwoche erfolgen und zwar schriftlich. Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nicht zulässig.

 

Kinder ohne religiösem Bekenntnis (o. rel. B.) können an einem Religionsunterricht teilnehmen als  Freigegenstand. Die Anmeldung erfolgt bei Wunsch am Schulbeginn.